Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Theotmalli Full-Service Umzüge

Stand: 4/2025

1. Leistungen

1.1. Der Umzugsdienstleister erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und im Interesse des Auftraggebers gegen Zahlung des vertraglich festgelegten Entgelts.

1.2. Sollten während der Durchführung unvorhergesehene Aufwendungen entstehen, die der Umzugsdienstleister für notwendig erachten durfte, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen.

1.3. Bei einer Ausweitung des Leistungsumfangs durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss sind die daraus entstehenden Mehrkosten angemessen zu vergüten.

1.4. Sofern nicht anders vereinbart, ist das Personal nicht befugt, Installationsarbeiten (z. B. Elektro-, Gas-, Dübelinstallationen) durchzuführen. Sollte eine solche Tätigkeit vertraglich vereinbart sein, wird die Haftung auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt, es sei denn, der Schaden entstand durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

2. Beiladungstransport

Der Umzug kann als Beiladungstransport ausgeführt werden.

3. Beauftragung Dritter

Der Umzugsdienstleister behält sich das Recht vor, Dritte mit der Durchführung des Umzugs zu beauftragen.

4. Trinkgelder

Trinkgelder werden nicht vom Rechnungsbetrag abgezogen.

5. Erstattung der Umzugskosten

Wenn der Auftraggeber einen Anspruch auf Kostenübernahme gegenüber einem Dritten hat, weist er diesen an, die Umzugskosten abzüglich bereits geleisteter Zahlungen direkt an den Umzugsdienstleister zu überweisen.

6. Transportsicherung und Informationspflicht des Auftraggebers

6.1. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, bewegliche und elektronische Teile ordnungsgemäß für den Transport zu sichern.

6.2. Der Umzugsdienstleister ist nicht verpflichtet, die korrekte Sicherung zu überprüfen.

6.3. Der Auftraggeber muss den Umzugsdienstleister rechtzeitig über gefährliche Güter und deren Eigenschaften informieren.

7. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Umzugsdienstleisters ist nur mit fälligen Gegenansprüchen möglich, die unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Weisungen und Mitteilungen

Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers zur Umzugsdurchführung sind schriftlich an den Umzugsdienstleister zu richten.

9. Kontrolle durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass bei Abholung keine Gegenstände versehentlich mitgenommen oder zurückgelassen werden.

10. Fälligkeit des Entgelts

10.1. Der Rechnungsbetrag wird bei Inlandstransporten vor der endgültigen Ablieferung und bei Auslandstransporten vor Beginn der Beladung fällig. Die Zahlung kann in bar oder per Überweisung auf das Firmenkonto erfolgen.

10.2. Fremdwährungsbeträge werden zum Wechselkurs des Zahlungstags berechnet.

10.3. Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug geraten, kann der Umzugsdienstleister das Umzugsgut einbehalten und, sofern weiterhin keine Zahlung erfolgt, auf Kosten des Auftraggebers einlagern. Falls der Auftraggeber die Zahlung weiterhin verweigert, hat der Umzugsdienstleister das Recht, das Umzugsgut zu verwerten.

10.4. § 419 HGB ist entsprechend anwendbar.

11. Lagerung

Für Lagerungen gelten zusätzlich die folgenden Bedingungen:

11.1. Der Auftraggeber muss den Umzugsdienstleister rechtzeitig über gefährliche oder anderweitig problematische Güter informieren.

11.2. Der Umzugsdienstleister kann in eigenen oder fremden Lagerräumen lagern und muss bei Fremdlagern den Namen des Lagerhalters mitteilen.

11.3. Bei Einlagerung wird ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und vom Auftraggeber und Umzugsdienstleister unterschrieben.

11.4. Der Umzugsdienstleister darf das Lagergut gegen Vorlage des Lagerverzeichnisses und Vertrages aushändigen.

11.5. Der Auftraggeber kann das Lagergut während der Geschäftszeiten des Umzugsdienstleisters in Begleitung überprüfen.

11.6. Der Auftraggeber muss Adressänderungen unverzüglich schriftlich mitteilen.

11.7. Das Lagergeld ist im Voraus bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu zahlen.

11.8. Der Umzugsdienstleister ist nicht verpflichtet, Unterschriften oder Befugnisse zu überprüfen, es sei denn, ihm ist eine Fälschung bekannt.

11.9. Sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

11.10. Bei gewerblichen Auftraggebern gelten die ALB (Allgemeine Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports).

12. Rücktritt und Kündigung

12.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung gemäß § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB, weshalb kein Widerrufsrecht nach § 355 BGB besteht.

12.2. Der Auftraggeber kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall kann der Umzugsdienstleister:

12.2.1. die vereinbarte Fracht und sonstige entstandene Kosten verlangen, oder

12.2.2. pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht beanspruchen.

13. Gerichtsstand

13.1. Für Streitigkeiten mit Kaufleuten ist das zuständige Gericht am Standort der beauftragten Niederlassung des Umzugsdienstleisters zuständig.

13.2. Für andere Parteien gilt diese Zuständigkeit nur bei einem unbekannten oder ins Ausland verlegten Wohnsitz.

14. Rechtswahl

Für alle Streitigkeiten gilt deutsches Recht.

15. Datenschutz

Der Umzugsdienstleister nutzt die Daten des Kunden nur für die Vertragsabwicklung und gibt sie nur zur Auftragserfüllung weiter.

16. Einigungsstelle

Bei Meinungsverschiedenheiten kann der Kunde die AMÖ-Einigungsstelle kontaktieren, die vom Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. betrieben wird.

Kontakt:

Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.

Schulstraße 53, 65795 Hattersheim

Tel.: 06190 989813

E-Mail: info@amoe.de

Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos und der Schlichtungsspruch bindend, wenn die Angelegenheit in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fällt.

17. Abtretung

Der Umzugsdienstleister verpflichtet sich, auf Anfrage des Anspruchsberechtigten die Versicherungsansprüche an ihn abzutreten.

18. Bestimmungen zur Zollabfertigung

Mit der Beauftragung ermächtigt der Auftraggeber den Umzugsdienstleister, Zollformalitäten durchzuführen. Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Dokumente bereit und bestätigt deren Richtigkeit. Sämtliche Gebühren, Zölle oder Strafen, die aufgrund von fehlenden oder falschen Dokumenten entstehen, trägt der Auftraggeber.

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